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Aktuelles

​Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Praxis ist an folgenden Tagen geschlossen:

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Mo, 17.06.24 - Fr, 28.06.24

Mo, 09.09.24 - Fr, 20.09.24

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Folgende Ärzte übernehmen die Vertretung:

  • Praxis Herr Schnell (Albersweiler)
    Tel.: 06345 7200

  • Neue Praxis (Albersweiler)
    Frau Dr. Hermann

    Herr Volkmann

    Tel.: 06345 919080

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Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer: 116 117

In medizinischen Notfällen:  112

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Ihr Praxis-Team
Dr. med. Rudolf Jäger & Martina Wettstein

Informationen zum E-Rezept

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Zum 01.01.2024 wurde das E-Rezept eingeführt.

Mit dem E-Rezept werden Verordnungen in elektronischer, - statt in Papierform übermittelt.

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Zur Rezeptausstellung ist das Einlesen Ihrer Versichertenkarte am Anfang des Quartals erforderlich.

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Nach Ausstellung des E-Rezepts in unserer Praxis erhalten Sie die Medikamente in der Regel am nächsten Werktag (Ausnahme: akute Erkrankung) mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder über die E-Rezept-App der Gematik in Ihrer Apotheke.

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Informationen zu Verordnungen von Arzneimitteln und physikalischen Leistungen

Arzneimittelverordnung:

Bei Verordnungen von Arzneimitteln ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem §§12 und 70 SGBV zu beachten, das heißt, die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich geboten Qualität wirtschaftlich erbracht werden. Medikamente, die frei in Ihrer Apotheke erhältlich sind, dürfen nicht (mit Ausnahmen) auf ein Kassenrezept verordnet werden.

 

Ihre Krankenkassen haben zur Kostendämpfung der Arzneimittel Rabattverträge mit den Arzneimittelhersteller abgeschlossen. Dies bedeutet, dass wir Ihnen den Wirkstoff verordnen, die Abgabe der Arzneimittel entscheidet der Apotheker je nach Rabattvertrag ihrer Krankenkasse. Aut idem (Abgabe des Medikamentes nur eines bestimmten Herstellers) sind nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesener Allergie oder Unverträglichkeit möglich.

 

Jede Arzneimittelverordnung (außer bei Dauermedikationen) erfordert eine vorherige ärztliche Konsultation. Wunschverordnungen werden nicht ausgestellt.

 

Fachärztliche Medikamente werden nur in Ausnahmefällen und in der kleinsten Verpackungseinheit verordnet. Bei Budgetüberschreitungen haftet der verordnende Arzt.

 

Verordnung von physikalischen Maßnahmen (Krankengymnastik, Massage, manuelle Therapie und Logopädie):

Die Verordnung von physikalischen Maßnahmen ist streng im Heilmittelkatalog festgelegt. Aufgrund des begrenzten Budgets für solche Leistungen sind Wunschverordnungen (z.B. Massage bei muskulären Verspannungen) nicht möglich.

 

Hausbesuche zur Durchführung physikalischer Leistungen sind nur bei vollständiger Patientenimmobilität möglich.

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